Presseinfos dürfen nicht veröffentlicht werden

by Hanns-J. Neubert | 3. April 2009 17:56

Dass man als Journalist Pressemitteilungen bekommt, liegt in der Natur unseres Jobs.

Aber in letzter Zeit verbieten mir zunehmend mehr Pressestellen, dass ich ihre Presseinformationen veröffentlichen darf.

Oben steht meistens: „Presseinformation“, oder eine ähnliche Aufforderung zur Veröffentlichung.

Wenn ich nach unten scrolle, lese ich aber: „Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und nur für den oben genannten Empfänger bestimmt. Sollten Sie als Empfänger dieser E-Mail nicht mit dem Adressaten identisch oder von ihm zum Empfang dieser Nachricht bevollmächtigt sein, weisen wir darauf hin, dass jede Speicherung, Verbreitung und Vervielfältigung dieser Nachricht untersagt ist.“

Abgesehen davon, dass diese Pressesprecher sich selbst ad absurdum führen, denke ich sowieso, dass derartige „Disclaimer“ keine rechtliche Wirkung haben. Besonders, wenn sie am Ende einer Mail stehen, also dann, wenn der Text schon gelesen wurde. Denn ich fange immer oben an zu lesen und lese oft nicht bis zum Ende. Wenn es also weit oberhalb des Disclaimers etwas Interessantes gibt, nutze ich es. E-Mails sind nun mal offen und öffentlich.

Wenn es vertraulich sein soll, kann man die Mail ja verschlüsseln oder gleich die Schneckenpost nehmen. Selbst ein Disclaimer am Anfang würde mich vorsichtiger machen.

Wie haltet Ihr das?

/ Hajo

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