Windkraftwerke: Macht Infraschall krank?

Windpark: Macht er krank? Foto: Bodoklecksel/Wikimedia commonas

Windpark: Macht er krank?
Foto: Bodoklecksel/Wikimedia Commons

Schwindel, Übelkeit, Konzentrationsstörungen: Das sind nur einige der Symptome, über die einige Anwohner in der Nähe von Windkraftanlagen klagen. Mediziner und Psychologen nennen es das Wind-Turbinen Syndrom (WTS).

Schuld daran soll pulsierender Infraschall sein, der von Windturbinen ausgeht. Man hört ihn nicht, aber offenbar gibt es Menschen, die den besonders tiefen Schall spüren und sehr darunter leiden.

Das menschliche Ohr nimmt üblicherweise Töne im Bereich von 15 bis höchstens 20.000 Hertz wahr. Infraschall dagegen dröhnt im Bereich zwischen 0,1 und 20 Hertz.

Während der »Wissenschaftsdebatte live« am 14. Februar 2014 in Wiesbaden, warf die Debattengruppe »Gesundheit« genau dieses Thema auf. Einer der Experten, der Lärmpsychologe Dirk Schreckenberg vom Zentrum für angewandte Psychologie, Umwelt- und Sozialforschung (ZEUS) in Bochum, erklärte, dass die Infraschall-Forschung erst in jüngster Zeit zu einem Forschungsthema geworden sei – nicht zuletzt auf Grund von Anwohnerklagen aus der Nähe von Windkraftanlagen. Das Problem werde sehr ernst genommen, meinte er.

Die größte Schwierigkeit bei der Wahrnehmung und Messung von Infraschall ist, dass weder die Richtung und noch die Quelle der nervigen Schallwellen genau bestimmt werden kann. Infraschall ist praktisch allgegenwärtig, und Windkraftwerke nur eine unter vielen Ursachen.

Steinküste: Auch Quelle von Infraschall. Foto: Rosendahl/Wikimedia Commons

Meereswellen: Auch Quelle von Infraschall.
Foto: Rosendahl/Wikimedia Commons

Die größte natürliche Quelle von Infraschall sind beispielsweise die Meereswellen, wenn sie am Strand brechen. Genau dieses Geräuschsprektrum empfinden aber die meisten Menschen sogar als angenehm.

Am nächsten liegen im wahrsten Sinne des Worte aber die Quellen in modernen Haushalten: Vom Ölbrenner und der Pumpe der Zentralheizung über den Kompressor im Kühlschrank bis zu den neuesten Stereoanlagen und Fernsehern reicht das Spektrum der unhörbaren Tiefdröhner, die sich durchaus gesundheitlich auswirken können.

Die Wohnungen und Häuser selbst können je nach Bauweise tiefen Schall zusätzlich verstärken. In den Innenräumen entstehen dann so genannte »Stehwellen«, die sich überlagern und besonders stark direkt vor einer Wand oder in Zimmerecken spürbar sind.

Zusätzlich dringt Infraschall auch noch von außen in die Wohnungen. Neben Windkraftanlagen sind es Dieselmotoren, öl- und gasbefeuerten Heizkraftwerke, Lüftungsanlagen, lange Autobahnbrücken, Hochspannungsleitungen, ja sogar elektrischen Umspannstationen, die tiefe Töne erzeugen.

Ob es wirklich der unhörbare, aber fühlbare Schall moderner Windmühlen ist, der die Gesundheit beeinträchtigt, ist international in der Wissenschaft noch sehr umstritten. Es ist einfach viel zu schwierig – und oft auch nicht zutreffend – eine gesundheitliche Beeinträchtigung auf nur eine einzige Ursache zurückzuführen. Hinzu kommt, dass gerade bei nicht genau zu klärenden Quellen auch der sogenannte Nocebo-Effekt eine Rolle spielen könnte. Dabei löst allein die Angst vor einer Krankheit diese erst aus.

Das deutsche Umweltbundesamt jedenfalls möchte die Bevölkerung auch vor Infraschall-Lärm schützen. Weil es sich dabei aber nur auf sehr wenige umweltmedizinische Studien stützen kann, vergab es 2011 ein Forschungsvorhaben zu dieser wichtigen Thematik. Die ersten Ergebnisse werden noch in diesem Jahr (2014) erwartet.


Quellen:

  • Umweltbundesamt: Wissenswertes über tieffrequenten Schall [PDF]
  • Umweltbundesamt: Geräuschbelastung durch tieffrequenten Schall, insbesondere durch Infraschall im Wohnumfeld [PDF]
  • Weber, Nina: Windrad-Syndrom: Krank aus Angst vor Infraschall. Spiegel-Online 25.3.2013 [Web]

Englischsprachige Fachliteratur:

  • Crinchton, F. et.al. (2013-03-11): Can Expectations Produce Symptoms From Infrasound Associated With Wind Turbines Health Psychol. [Web]
  • Chrinchton, F. et al (2013-11-25): The Power of Positive and Negative Expectations to Influence Reported Symptoms and Mood During Exposure to Wind Farm Sound. Health Psychol. [Web]
  • Jeffery RD, et. al (2014): Industrial wind turbines and adverse health effects. Can. J. Rural. Med.2014 Winter; 19(1): 21-6 [Web]

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5 Gedanken zu “Windkraftwerke: Macht Infraschall krank?

  1. Effects of infrasound on people : The Sonic Weapon of Vladimir Gavreau
    https://sites.google.com/site/appliedbiophysicsresearch/sound/infrasound/effects-of-infrasound-on-people-the-sonic-weapon-of-vladimir-gavreau
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    Read more at: https://www.modernghana.com/news/640895/threat-of-infrasonicacoustic-weapons-scientists-warn-of-deadly-phase-of-terrorism.html
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    Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen
    http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Kernwaffenteststopp/Verifikation/Infraschall/Quellen_Phaenomene/Feldmessungen/windkraftanlagen.html
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    http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Downloads/infraschall_WKA.pdf;jsessionid=9F3E063B71806406CB8D360473313A3D.1_cid331?__blob=publicationFile&v=2
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    The Misuse of Infrasound: Industry, military, and now the cops
    http://www.windturbinesyndrome.com/2011/the-misuse-of-infrasound-industry-military-and-now-the-cops/
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    What if there was a weapon whose effects you couldn’t see or hear, but could kill you from a distance of hundreds of metres?
    Fergus Day assesses the disturbing potential of infrasound.
    http://www.lambros.name/profreedom/deadly_silence.html
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    Bayerisches Landesamt für Umwelt Bayerisches Landesamt für
    Gesundheit und Lebensmittelsicherheit UmweltWissen – Klima und Energie
    http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_117_windkraftanlagen_infraschall_gesundheit.pdf
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    Mind Control und psychophysische Waffen: Folter in Deutschland!
    https://prosinnvollefreiheit.wordpress.com/2015/01/29/mind-control-und-psychophysische-waffen-folter-in-deutschland/
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    Nicht-tödliche Waffen? – Ein Interview mit einem kritischen Experten
    http://www.solon-line.de/2009/05/30/nicht-todliche-waffen-ein-interview-mit-einem-kritischen-experten/
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    A Short History of Sound Weapons Pt2: Infrasound January 14, 2008
    https://crab.wordpress.com/2008/01/14/a-short-history-of-sound-weapons-pt2-infrasound/

    Sonic weapon images
    https://www.google.se/search?q=sonic+weapon+images&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwiTqruFlqXLAhVqOpoKHUjEAEUQ7AkIMA&biw=1920&bih=918
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    Vindkraft infraljud images
    https://www.google.se/search?q=vindkraft+infraljud+images&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwiO2NXz2cXLAhXipnIKHRBtBtcQsAQIGw&biw=1920&bih=951#imgrc=b5Dg1_Z_C0RzfM%3A
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    Neue Waffe: Infraschall?
    https://www.google.se/search?q=vindkraft+infraljud+images&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwiO2NXz2cXLAhXipnIKHRBtBtcQsAQIGw&biw=1920&bih=951#imgrc=b5Dg1_Z_C0RzfM%3A
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    Organ music ‚instils religious feelings‘
    http://news.bbc.co.uk/2/hi/science/nature/3087674.stm
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    Front Public Health. 2015; 3: 31.
    http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4338604/figure/F1/
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    Deadly Vibrations A Brief History of Sonic Warfare
    http://www.spannered.org/features/806/
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    Wind Farms, Infrasound And The Brain By Neuroskeptic | July 16, 2015 10:33 am
    http://blogs.discovermagazine.com/neuroskeptic/2015/07/16/wind-farms-infrasound-and-the-brain/#.VvDn6z9lo8o
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    Acoustic weapons:
    http://www.forensicpathophysiology.com/acoustic-weapons
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    The Real Science On Wind Farms, Noise, Infrasound And Health
    June 11, 2015 | by Con Doolan:
    http://www.iflscience.com/environment/real-science-wind-farms-noise-infrasound-and-health

    Witnesses from Ontario Canada
    https://www.youtube.com/watch?v=55-jBCjtJ88

    UN Tortyrlag By Hans Danelius Former Justice of the Supreme Court of Sweden
    I. The Torture Convention
    The Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (the “Torture Convention”) was adopted by the
    General Assembly of the United Nations on 10 December 1984 (resolution 39/46). The Convention entered into force on 26 June 1987 after it had
    been ratified by 20 States.
    http://legal.un.org/avl/ha/catcidtp/catcidtp.html

  2. Pingback: Windkraft, Schwangerschaft, Infraschall und Gynäkologie – könnte ein Sarkast fragen: “Wind oder Kind?” | Initiative Kaiserplatz e.V. | Kontakt: initiative.kaiserplatz.aachen@gmx.de

  3. Windkraft: Eine Alternative, die keine ist!

    Die sogenannte „Energiewende“ führt u.a. zu Inflation und schwächt unsere Wettbewerbsfähigkeit. Positive Meldungen unserer Politiker können darüber nicht hinwegtäuschen.

    Nach meinen Erfahrungen gibt es drei Arten von Lesern und Hörern:

    — Solche, die nicht verstehen, was man sagen will;
    — solche, die verstehen, was man sagen will;
    — endlich solche, die nicht verstehen wollen, was man sagen will.

    Mit der 1. Gruppe kann man leben, über die 2. freut man sich, aber die 3. lässt einen ratlos: Warum stellen manche sich begriffsstutziger dar, als sie in Wirklichkeit sind ?

    Natürlich weil sie damit eine Absicht verfolgen. Aber welche Absicht, so frage ich mich, wird verfolgt, wenn man mir Dinge nachsagt, die ich weder gesagt noch geschrieben habe ?

    Was ich versuche darzustellen – und zwar so, dass gutwillige Hörer und Leser es ohne Mühe verstehen können -, sind die verzweifelten Versuche, die sogenannte „Energiewende“ durch immer gewagtere Rettungsmaßnahmen zu sichern. Das dies im Ernstfall zum wirtschaftlichen Zusammenbruch Deutschlands führen kann, bezweifelt niemand, selbst der Wissenschaftliche Beirat schließt das nicht aus. Wie gesagt, wann der Black-out eintrifft, kann ich nicht sagen, kann niemand sagen. Aber wenn unsere Politiker feststellen, er „bleibe offenbar“ aus, haben sie das Wesen von Vorhersagen über einen möglichen Black-out nicht verstanden; das gelingt nicht mal den „Wetterfröschen“.

    Thema: Lärm

    Aber nun zum Thema Lärm/Schall dieser Industrieanlagen und hier ist grundsätzlich die Technik schneller als der Gesetzgeber.

    Diese Anlagen geben Schall/Lärm ab zu allen Tageszeiten und zwar Lautstärken von 120 dB – und mehr – es gibt keinerlei Abschirmmöglichkeit – sowie den Infraschall (IS) unter 63 Hz – der ebenfalls nicht berücksichtigt wird – aber hier handelt es sich gerade um den Schall, der sich am weitesten ausbreitet und schwer zu dämpfen ist.

    Dazu wurden Messungen und Beurteilungen seitens der Bundesländer, Länder, Umweltministerien, der Windenergieverbände (Windlobby), Umweltschutzverbände (die z.T. auf der „Lohnliste“ der Windindustrie stehen) vorgenommen. Sie ergaben einheitlich, dass die festgestellten Infraschall-Pegel von Wind-Industrieanlagen unterhalb der normalen Wahrnehmungsschwelle liegen. Über gesundheitliche Bewertungen – auch der tieffrequente Hörschall sollte beachtet werden – liegen keine ausreichenden Daten vor.

    Aber für Schweinswale wurde ein akustischer Belastungswert ermittelt und in die Genehmigungsverfahren für Off-Shore-Anlagen aufgenommen !!!

    Grundsätzlich darf ich bei Ihnen voraussetzen, dass Ihnen alle Veröffentlichungen zum Infraschall-Thema vorliegen, wie z.B. von Prof. Dr. jur. Erwin Quambusch, Martin Lauffer, Nina Pierport und der portogiesischen Arbeitsmediziner Mariana Alves-Pereira und Nino A.A. Castelo Branco. Sie alle empfehlen: Im Flachland 2 Km Abstand zu Wohngebäuden und im Hügelland 3,2 Km. Denn auch an Land kommt es zur trichterförmigen Schallausbreitung und dann kann die Schalldämpfung gleich Null sein.

    Deutsche Behörden orientieren sich immer noch an VDI-DIN-ISO-Vorschriften – untauglich für Wind-Industrieanlagen. Hier sollten sie sich ein Beispiel an Messungen und Methoden unserer holländischen und dänischen Nachbarn nehmen, die über 1.000 Lärmmessungen innerhalb eines Jahres – verteilt über Tages- und Nachtzeiten, mit unterschiedlichen Abständen – durchgeführt haben.

    Aber so lange das Geld in den Ohren der Betreiber lauter klingelt als das Laufwerk, wird sich wohl so bald nichts ändern!

    Wind-Industrieanlagen sind nicht die einzigen Quellen von Infraschall.

    Auch große Gebäude, Schornsteine, Großventilatoren und andere entsprechende Einrichtungen erzeugen unter bestimmten Bedingungen Infraschall. Aber mit den Wind-Industrieanlagen werden erstmalig ganze Landschaften mit planmäßig errichteten Infraschall-Quellen belastet.

    Infraschall wirkt nicht nur über das menschliche Ohr. Eine Wirkung von Schalldrücken unterhalb der Hörschwelle im Infraschall-Bereich ist unter Fachmedizinern unstrittig.

    Offenbar ist bei der Entwicklung der Wind-Industrieanlagen die Bereichsmessung des Infaschalls, um diesen beim späteren Anlagenbetrieb zu unterdrücken, versäumt worden.

    Von Infraschall mit großer Amplitude handelt ein französisches Patent aus dem Jahr 1966. Der Erfinder, Prof. Vladimir Gavreau, verstärkte durch Bündelung von Infraschall-Quellen diese zur tödlichen Infraschall-Kanone. Infraschall kleiner Amplitude wurde im Science Journal, Januar 1968, als Auslöser von Gleichgewichtsstörungen, Müdigkeit, Benommenheit, Übelkeit und Allergien, besonders im Sieben-Hertz-Bereich vorgestellt. Auf dem Infraschall-Kolloquium im Jahr 1973 in Paris berichtete Prof. Dr. Gerd Jansen über Infraschall-bedingte Sehrschärfenverluste, Lymphgefäßschäden, Mikrotraumata, Magen-Darm-Störungen, Steuerungsimpuls-Störungen für Herz und Gehirn.

    Man sollte nun bei den Wind-Industrieanlagenbauern das Versäumte schleunigst nachholen und durch nachprüfbare Messergebnisse das Fehlen von Infraschall-Emissionen im schädlichen Bereich von drei bis zwölf Hertz nachweisen.

    Mit den immer größer werdenden Wind-Industrieanlagen der neuen Megawatt-Klasse wird die Intensität der Schallabstrahlung im Infraschall-Bereich erheblich erhöht. Diese Tatsache ist physikalisch bedingt und kann durch keine Ingenieurkunst verhindert werden.

    Der Infraschall von Wind-Industrieanlagen ist sowenig zur Panikmache geeignet wie zur Verharmlosung. Abstände zur Wohnbebauung von mindestens 2.000 m würden eine Diskussion der Gefahr durch Infraschall überflüssig machen. Stattdessen wird Unkenntnis mit Unvorsicht gepaart.

    Deshalb nutzen auch viele Genehmigungsbehörden die Anordnung von Nachmessungen als Sanktionierung ihrer eigentlich unverantwortbaren Entscheide. Aber selbst wenn – wie häufig geschehen – einmal Überschreitungen der Richtwerte festgestellt werden, haben nicht alle Gerichte den Mut, Investitionen in Millionenhöhe mit Betriebsverbot oder Abbauverfügung zu belegen.

    Nach wie vor sind viele Mitbürger diesen, jetzt auch von der Windkraftseite eingestandenen Fehlplanungen wehrlos ausgeliefert.

    Wer beseitigt diese krankmachenden Industrieanlagen?
    Warum sitzen auch heute noch Genehmigungsbehörden veralteten Berechnungen auf?

    Eine Wind-Industrieanlage, an der eine schalltechnische Vermessung durchgeführt werden soll, wird in der Regel durch den Hersteller ausgesucht, und der Hersteller ist auch meist Auftraggeber des Schallgutachtens. Die mit der Erstellung der Gutachten beauftragten Firmen stehen mit dem Hersteller gewöhnlich in gutem Kontakt. Wenn der Hersteller auch noch ihr Auftraggeber ist, werden sie bemüht sein, den Schallleistungspegel möglichst klein ausfallen zu lassen
    Und es bleibt bei der Tatsache, dass die Serienmaschinen, besonders bei eintretender Alterung, Verschmutzung der Rotoren, Eisbildung usw. , die Werte aus der schalltechnischen Vermessung nicht einhalten kann.

    Fehler werden auch bei der Anpassung von Schalleistungspegeln an Nabenhöhen abweichend von der vermessenen Nabenhöhe gemacht. Bei der Nabenhöhe ist in die bauliche und in die effektive Nabenhöhe zu unterscheiden. Liegen die Wohnhäuser der Nachbarn tiefer als der Aufstellungsort der Industrieanlage, so addiert sich der Höhenunterschied zur Nabenhöhe der Anlage und ergibt die effektive Nabenhöhe. Diese muß in der Schallprognose nicht nur in die Distanzberechnung eingehen, sondern muß auch bei der Anpassung des Schalleistungspegels berücksichtigt werden.

    So ist es grundsätzlich nicht verwunderlich, dass immer mehr Nachmessungen an bestehenden Wind-Industrieanlagen unter entsprechenden Bedingungen zu Werten kommen, die die prognostizierten Werte deutlich überschreiten. Dieses ist selbst nach dem in der TA Lärm verlangten Abzug von 3 dB (A) noch der Fall. Dieser Abzug ist ein Kuriosum im Umweltrecht: Eine Meßunsicherheit wird zu Lasten der Opfer angewandt. Hierin liegt auch ein Grund dafür, dass in Genehmigungen angeordnete Nachmessungen keine geeignete Maßnahme für den Nachbarschutz sind. Bestimmt der Betreiber der Wind-Industrieanlage dann auch noch Zeitpunkt und Gutachter, hat die Auflage nur noch die Funktion eines Feigenblattes. Mit der Zunahme von diesen Anlagen mit variabler Rotordrehzahl nimmt auch das Phänomen der Schwebungen zu. Geringe Differenzen in der Drehzahl benachbarter Wind-Industrieanlagen (bedingt durch die Windverhältnisse) führen zu Unterschieden in den tonhaltigen Anteilen des Gesamtschallbildes der jeweiligen Anlagen.

    Planungen, die bereits existierende Schallvorbelastungen und besonders auch andere Windkraftplanungen außer acht lassen, gehören zu den weit verbreiteten Fehlern. Häufig enden Planungen an Gemeindegrenzen oder Kreisgrenzen, der Schall kennt diese Grenzen aber nicht.

    Häufig wird auch behauptet, dass die Prognosen nach der VDI-Richtlinie 2714 erstellt worden seien; in Wirklichkeit sind sie nur an diese angelehnt.

    Zwischen einer sauber und einer schlampig erstellten Schallprognose kann die Summe der Fehler an den Immissionspunkten bis zu 10 Dezibel betragen.

    So wird auch verständlich, dass im Umfeld vieler nach solchen Schallprognosen errichteter Turbinenfelder die betroffenen Bürger zum Protet und Widerstand aufrufen.

    Viele Schallprognosen geben sich als „worst case“- Berechnungen aus.

    Lediglich für die Mitwindbedingung für alle Schallquellen stellt die Berechnung nach VDI 2714 beziehungsweise E DIN ISO 9613-2 eine „worst case“- Situation dar. Es gibt meteorologische Bedingungen, die eine stärkere Schallausbreitung hervorrufen; auch sind Betriebszustände bei Wind-Industrieanlagen gegeben, die zu Schalleistungen über dem Berechnungssatz führen. Den „schlimmsten Fall“ (worst case) stellen die Berechnungen somit nicht dar.

    Der Ausbau der Windenergie wird mit schweren Schäden für Mensch und Natur teuer bezahlt.

    Schlussfolgerung:

    Die Möglichkeit, mit dem Ausbau der Windenergienutzung einen vermuteten „Treibhauseffekt“ zu verringern, wird in unverantwortlicher Weise überschätzt. Selbst bei einem extrem forcierten Ausbau könnten in Deutschland nur wenige Promille der „Treibhausgase“ vermieden werden. Dieser Betrag ist so gering, dass er für den „Klimaschutz“ ohne jede Relevanz ist.

    Die unsozialen EEG-Gesetze und die Windindustrie stehen am Abgrund; die Solarindustrie ist da schon einen Schritt weiter.

    Wenn Sie mir bis hierhin gefolgt sind, danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    Rolf Ihsen, 32130 Enger, 28.02.2014

  4. Etwas älteres zu Thema und zur Aussage, dass es keine großen Untersuchen gäbe: 22. Okt. 2010, Dr. med. Manfred Nelting, Bad Arolsen – mit Freigabe d. V. bearbeitet 28.02.2011 von Wolfgang Neumann, 14778 Golzow, wneumannbuerogmm@aol.com:

    Die gesundheitlichen Gefahren durch Infraschall: Fakten zu Windkraftanlagen

    Der Windkraftausbau wird besonders problematisch, wo natürliche Lebensräume gestört werden. Für Menschen wird es gefährlich, wenn Abstandregeln bei der Standortwahl nicht eingehalten werden.

    Differenzierung: Die Hauptgefahr geht von den permanenten Infraschall-Emissionen der großen Megawattanlagen aus, sowohl von Infraschall hoher Stärke (Auswirkungen bis etwa 1,5 km Entfernung) als auch von Infraschall niedriger Stärke (Auswirkungen bis etwa 10 -15 km Entfernung).

    Hier ist es wichtig, natürliche Infraschallquellen (Meeres- und Blätterrauschen etc.) und technische Quellen nicht zu verwechseln oder zu vermischen. Gerne wird dieses höchst fatale Argument von der Windkraftlobby missbraucht. Mit ersteren wächst der Mensch seit Hunderttausenden von Jahren auf.

    Der Infraschall hoher Stärke erzeugt spürbare Vibrationen, die bei längerer Einwirkung u.a. Gewebe-Veränderungen in Lunge und anderen Organen auslöst. Diese Vibrationen spürt man bei großen Windkraftanlagen, insbesondere Windparks, bis zu einem Abstand von etwa 1,5 km um das Windrad.

    Dies wird von den Investoren und der Behörden bestritten und man führt weiter an, auch Ärzte würden Infraschall generell für völlig harmlos halten insbesondere bei Infraschall im nicht mehr fühl- und hörbaren Bereich. Unter 16 Hz. Diese Aussagen basieren auf Untersuchungen aus dem Jahr – sage und schreibe – 1982 (Ising und andere, Bundesgesundheitsamt). Dort wurden jedoch im Gegensatz zu den veröffentlichten Teil- Aussagen auffällige Befunde erhoben, die darauf hindeuteten, daß Infraschall physiologische Funktionen verschlechtern kann. Dies betraf lärmempfindliche Menschen deutlich stärker, einige der untersuchten Menschen aber auch nicht. Die Untersucher hatten dann aber alle Untersuchten quasi in einen Topf geworfen und statistische Durchschnittsberechnungen aufgestellt, die dann natürlich weniger auffällig waren. Daher kam ihr Resumee, daß Infraschall letztlich harmlos sei.

    Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Verordnungen in Deutschland beziehen sich seitdem nun in der Regel auf die 1982 angeblich festgestellte „Harmlosigkeit“ von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsgrenze. Dies ist befremdlich, wenn man den Untersuchungs-Bericht genau gelesen hat. In diesen Untersuchungen von 1982 wurden nämlich in Infraschall-Tests im Labor mit Infraschallstärken im Bereich der Vibrationsgrenze deutliche Befunde erhoben: Atemfrequenz ist bei sehr tiefen Frequenzen deutlich gesenkt, Ausscheidung des Stresshormons Noradrenalin im Urin angestiegen, systolischer Blutdruckanstieg, auffälliges Auftreten von Unruhe und unspezifischer Ängstlichkeit, psychischer Gespanntheit, Müdigkeit.

    Es traten bei Infraschallfrequenzen im Bereich von 3-6 Hz z.B. durchweg deutliche Müdigkeitseffekte bei 23 von 28 Probanden auf. Die Untersuchung von 1982 hat also in der Tat starke Infraschallwirkungen auf den Menschen festgestellt, selbst aber bagatellisiert. So entstand der Trugschluss, wenn man die Vibrationen nicht mehr spürt, würde keine Gefahr mehr von dem weniger starken, nicht mehr durch Vibration spürbaren Infraschall ausgehen. Aber medizinisch ist Infraschall noch überhaupt nicht umfassend in Deutschland untersucht worden, Langzeituntersuchungen gibt es gar nicht.

    Die internationale Infraschallforschung hat allerdings neben den Ergebnissen aus 1982 seit 2005 hierzu doch einige bemerkenswerte Tatsachen zutage gefördert: Industrieparks mit Megawatt-Windkraftanlagen in der Nähe von Infraschallmeßstationen in Deutschland, die zur Infraschallüberwachung im Rahmen des Atomwaffen-Sperrvertrages errichtet werden sollen, benötigen einen Abstand von 25 km, damit die Arbeit der Meßstationen auch bei ungünstigen Wetterlagen nicht gestört wird (Ceranna u.a., Bundesanstalt für Geowissenschaften, 2005).

    Der Mensch und die Natur sind jedoch noch empfindlicher als die technischen Meßfühler und ein unglaublich empfindlicher Schwingungsaufnehmer:

    Setzt man einen Menschen im Labor dem Infraschall einer Stärke aus, die z.B. bei ruhigem Wetter in 15 km Entfernung eines großen einzelnen 5-Megawatt-Windrades als Infraschall-Imission ankommt, die aber nicht mehr als Vibration spürbar ist, so hat man bei Ableitung von Hirnströmen in einem untersuchten und gut dokumentierten Fall deutlich pathologische EEG-Veränderungen gefunden, die parallel mit psychischen und vegetativen Symptomen einhergingen, wie die Untersuchte in der Untersuchung berichtete (Weiler 2005). Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass die Reichweite für Infraschall mit der Anzahl der Windräder noch zunimmt.

    Die Untersuchung weist auf folgende Gefahrenfelder als Reaktion auf Infraschall jenseits der nicht hörbaren, aber spürbareb Vibrationsgrenze nicht hörbar hin: Konzentrationsstörungen, Gedächtnisstörungen, Panik/Angst, innere Unruhe, Schwindel, Schlafstörungen, labilisierte emotionale Lage, Tinnitus.

    Diese Beschwerden können auch als inadäquate Stressaktivierung verstanden werden, die nicht nur Symptomatik auslösen, sondern möglicherweise auch die Symptome von Patienten mit kardialen Risiken, Depressionen, Burn-out verschlechtern, insbesondere bei Langzeiteinwirkung und dem anhaltenden Gefühl fehlender Beeinflußbarkeit. Denn ein belasteter Bürger kann die 24-Stunden-Infraschalleinwirkung nicht abschalten, was im Erleben eben Ohnmacht bedeutet bzw. seine Ohnmacht verstärkt. Diese Einwirkungen auf physiologische Regulations-Prozesse des Menschen nehmen einige Menschen direkt gar nicht wahr, für andere bedeutet es Verschlechterungen ihres Befindens.

    Wichtig ist auch, dass die Eigenpulsationen des Intracranialraumes des Kopfes, der Gehirnbereich, in Frequenzen des Infraschallbereiches liegen und insofern
    hierfür resonanzfähig sind. Das gilt auch für andere Organgewebe (Robert-Koch-Institut, 2007).

    Die Forschung in diesem Bereich ist noch singulär, sie muss dringend verstärkt werden, damit der Staat seinem Auftrag zur präventiven Gefahrenabwehr nachkommen kann. Die Verharmlosung aufgrund fehlerhafter Informations-Weitergabe in Veröffentlichungen offizieller oder gewerblicher Stellen muss als gefährlich eingestuft werden. In Deutschland und besonders auch im Land Brandenburg verstößt man hier permanent gegen das Grundgesetz des Rechts auf Unversehrtheit. Denn in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland gibt es nicht unbegrenzt Standorte für Windkraft. Um dies festlegen zu können ist weitere Forschung dringend vorzunehmen. Der Wirkungsradius bedeutet, dass ein großer Teil Brandenburgs von den Infraschall-Immissionen durch Windkrafträder schon heute erfasst wird. Und nun soll noch die Anzahl der Windkraftanlagen fast verdoppelt werden.

    Die gesundheitlichen Gefahren, die sich hier andeuten, würden erst mit der üblichen Verzögerung von einigen Jahren deutlich werden, wie wir es bei chronischer Krankheitsentwicklung kennen. Denn viele chronische Krankheiten laufen in den ersten Jahren fast unbemerkt ab. Diese Entwicklung würde vermutlich die robusten und sehr vitalen Menschen weniger betreffen als die in Ihrer Regulation empfindlichen bzw. schon erkrankten Menschen. Bedenken wir, dass Menschen mit psychischer Labilität, Bluthochdruck, Gefäß- und Lungenerkrankungen, Depression, Burn-out, Angsterkrankungen, Tinnitus usw. bereits die Hälfte unserer Bevölkerung ausmachen. Betroffen sind besonders Kinder und Schwangere.

    Dieser bedrückende, allgemeine gesundheitliche Zustand wird gerne verdrängt und bagatellisiert. Es gibt weiterhin Hinweise, dass Infraschall das akustische Verstehen bei Schwerhörigkeit beeinträchtigen kann.

    Die EU erforscht zur Zeit, ab wann Infraschall für Schwangere gefährlich wird. Schwangere dürfen nach EU-Richtlinie nicht an infraschallerzeugenden Maschinen arbeiten. Warum? Weil es so ungefährlich ist. Der Hinweis, Infraschall gäbe es auch beim Autofahren und bei Gewitter, ist richtig. Jedoch ist das zeitlich begrenzt und jeder kann selbst entscheiden, wann eine Pause notwendig ist, oder wenn man sich dabei belastet fühlt.

    Diese persönliche Einwirkungs- und Entscheidungs-Möglichkeit sowie die zeitliche Begrenzung der Einwirkung ist für das Ausmaß der empfundenen Stressbelastung durch Infraschall und andere Wirkfaktoren beim Autofahren äußerst wichtig und eben der Unterschied gegenüber permanent wirkenden Quellen. Dabei haben wir ja bereits das Problem der Eindämmung und Verringerung der Infraschall-Immissionen und der gesundheitlichen Auswirkungen, insbesondere, weil Infraschall zusammen mit hörbarem Lärm offensichtlich noch stärker wirkt. Insofern müssen weitere Infraschallquellen eben konsequent vermieden werden.

    Die amtliche Lärm-Bewertungs-Vorschrift „TA Lärm“, auf die sich die Investoren und Behörden bei ihren Aussagen zur Abstandssicherheit berufen, ist keine wissenschaftliche Meßgrundlage, sondern eine Interpretationsgrundlage für die Wahrnehmung von Tönen und Geräuschen, die für mittlere und hohe Töne recht viel Sinn macht. Ihre Anwendung bei tiefen Frequenzen führt nachweislich zu falschen Ergebnissen, bei Infraschall ist sie völlig unsinnig und unseriös. Das ist wissenschaftlich nachgewiesen. Alle mit Schall befassten Wissenschaftler fordern hier seit Jahrzehnten ein Ende der Anwendung dieser TA Lärm-Bewertung (u.a. Bundesgesundheitsamt 1982, Robert-Koch Institut 2007). Weil unter der Anwendung der „TA Lärm“ der tieffrequente, besonders belastende Lärm aber in der Lautstärke geringer bewertet wird, als er in der Hörempfindung aller Menschen wahrgenommen wird, hält die Windindustrie daran fest und die staatlichen Stellen lassen sie gewähren. Denn dann braucht man weniger Lärmschutz und kann Windkraft-Anlagen näher an bewohntes Gebiet bauen. Ein Anwenden der „TA Lärm“ ist hier unverantwortlich und kann gefährlich für die Bürger werden.

    Die WHO verlangt seit dem Jahr 2000 die Bewertung der Schallpegel nach dem C-Wert. Die Ärztin und Wissenschaftlerin Nina Pierpont, George Kamperman, Rick James aus den USA fordern einen Lärmmessstandard mit ruhigstmöglichem Hintergrundlärm und die Benützung der A-und C-bewerteten Messung, damit die niedrigen Frequenzen ebenfalls kontrolliert werden können.

    Diese Forderungen werden nicht nur international, sondern auch von vielen Wissenschaftlern in Deutschland, dem Robert-Koch-Institut (Empfehlungen 2007), dem Fraunhofer-Institut und vielen Ärzten und Wissenschaftlern erhoben. Die Untätigkeit der Politik wird beklagt.

    Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahé auf dem 3. DEGA-Symposium, 27. November 2009, Berlin: „Lärm heute“:

    Tieffrequenter Lärm kann eine ausgeprägte, mental belastende Wirkung haben. Mit welchen physiologischen Vorgängen diese Wirkung verbunden sein könnte, ist noch weitgehend unbekannt. Um hier zu mehr Erkenntnissen zu gelangen, ist eine Zusammenarbeit mit andern Fachdisziplinen (z.B. Neurologie, Bioinformatik) anzustreben.

    Im Lärmschutz ist dem Problem „Tieffrequenter Lärm“ verstärkt Beachtung zu zollen, da durch manche Lärmschutzmaßnahme das Problem sogar verstärkt werden kann. Auch bei Richtlinien ist darauf zu achten, dass tieffrequenter Lärm angemessen berücksichtigt wird oder dass sie nicht sogar einer Verstärkung des Problems Vorschub leisten,

    Die überarbeitete DIN 45680 hat nun auf die Beschwerden vieler Bürger-/innen reagiert. Es wurden nun angepasst: Vorprüfung verbindlich und verschärft, Frequenzbereich nach unten erweitert, Beurteilungsgröße im nichthörbaren Bereich etc. Und das alles, weil politisch gesehen Infraschall ungefährlich ist?

    Neueste Wissenschaftliche Ergebnisse von internationalen Feldforschungen geben Alarmsignal und werden in Abstandsmaße umgesetzt.

    Die Waubra Stiftung in Australien z.B. fasst in 2011 die Ergebnisse ihrer Feldversuche zusammen in Ergänzung mit den Untersuchungen von Dr. Harry, Dr. Pierpont (WTS), Dr. Iser, Dr. Alves-Pereira (VAD) : Ergebnis 10 km Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung. In Australien ist das schon durch zuständige Regionalbehörden umgesetzt.

    Großbritannien: Beschluss im House of Lords in Ende 2011: Mindestabstand 150 bis 200 Meter, Höhe bis 3.000 m, MIndestabstand über 200 m – noch weiter – je nach Anlagenhöhe.

    Eine wissenschaftlich fundierte Stellungnahme der Bundes– und auch der Landesregierung zum beabsichtigten Umgang mit diesen deutlichen Gefahren fehlt bisher. Der Staat ist hier aber in der Pflicht und in der Verantwortung seine Bürger zu schützen. Tut er es nicht, wie hier in Brandenburg, verstöst er gegen das Grundgesetz.

    Im Interesse der Gesundheit Aller – besonders unserer Kinder – bitten wir hier um die Unterstützung der politischen Kräfte, die sich noch wirklicher bürgerlicher Werte bewusst sind und besonders unsere Kinder schützen wollen.

    22. Okt. 2010, Dr. med. Manfred Nelting, Bad Arolsen – mit Freigabe d. V. bearbeitet 28.02.2011 von Wolfgang Neumann, 14778 Golzow, ergänzt am 05.03.2012 WN. wneumannbuerogmm@aol.com

    Ich kann Ihnen als Fachfremder viele Studien weltweit nennen. Aber das wissen Sie ja bestimmt besser.

    beste Grüße

    Wolfgang Neumann

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